GESCHÄFTSORDNUNG DER FF LUCKENPAINT

Zu § 6 Mitgliedsbeiträge:

Beitragsordnung
Mitgliedsbeitrag pro Jahr    10,00 €
Mitglieder der Jugendfeuerwehr   beitragsfrei

Förderbeiträge und Spenden sind jederzeit möglich, Mitgliederbeiträge werden nicht anteilsmäßig kassiert oder vergütet.

Zu § 8 erweiterte Vorstandschaft:

Die erweiterte Vorstandschaft besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:

  • Kassier
  • Stellvertretenden Kassier
  • Schriftführer
  • Stellvertretenden Schriftführer
  • zwei weitere Vorstandsmitglieder
  • dem Kommandanten und seinem Stellvertreter, soweit sie dem Verein angehören und nicht bereits in eine andere Funktion gewählt sind
  • dem Jugendwart

Zu § 15 Ausschüsse:

Ausschüsse werden nach Art und Größe des bevorstehenden Anlasses von der Vorstandschaft gebildet. Dieser Ausschuss wird den Vereinsmitgliedern in der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt.

Zu § 16 Ehrungen:

1. Ehrenmitgliedschaften

1.1 Ehrenmitgliedschaften
Mitglieder, die jahrzehntelang sich in besonderem Maße um das Wohl der Feuerwehr, sowie des Vereins gekümmert haben, können zu besonderen Ehrenmitgliedschaft erhalten.

1.2 Besondere Ehrenmitgliedschaften

Mitglieder, die Ämter jahrelang inne hatten und sich dadurch besonders für die Feuerwehr oder dem Verein einsetzten, können zu besonderen Ehrenmitgliedern benannt werden. Diese sind:

  • Ehrenvorstand
  • Ehrenkommandant

2. Langjährige Vereinsmitgliedschaften

Mitglieder, die seit vielen Jahren im Verein sind und das Vereinsleben aktiv mitgestalten, werden bei runden Jubiläen besonders geehrt.

2.1 Für 25-, 40-, 50- und 60-jährige Vereinszugehörigkeit wird ein Ehrenzeichen verliehen. Die Zeiten bei einem anderen Feuerwehrverein werden nicht angerechnet.

3. Geburtstagsregelung:

An runden Geburtstagen wird durch eine Abordnung der Vorstand-schaft oder weiteren Vereinsmitgliedern gratuliert. Dem Jubilar ist ein kleines Präsent zu überreichen.

  • zum 50. und 60. Geburtstag bei aktiven Vorstandsmitglieder nur nach Aufforderung/Einladung
  • ab dem 70. Geburtstag bei allen Vereinsmitgliedern, sofern dieses erwünscht ist. Fortlaufend wird im 5-Jahres-Rhythmus gratuliert

Bei der Vereinsversammlung am 11.01.2009 um 19:30 Uhr im Schützenhaus Luckenpaint, wurde vorstehende Satzung Blatt 1-10 mit insgesamt 18 §§, sowie die Geschäftsordnung verlesen. Die einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung wurden besonders erläutert. Von den anwesenden 50 Vereinsmitgliedern stimmten 50 Vereinsmitglieder für die Verabschiedung der neuen Satzung.